Nach DIN
EN ISO 9001, 1994-08, Ziffer 4.7
muss der vom Kunden beigestellte Produkte, die für die
Einfügung in die Lieferungen oder für zugehörige Tätigkeiten vorgesehen sind, Verfahrensanweisungen
für die Lenkung
von Verifizierung,
Lagerung und Erhaltung erstellen und aufrechterhalten. Geht ein solches Produkt verloren, wird es beschädigt oder in anderer Weise unbrauchbar, muss dies aufgezeichnet und dem Kunden berichtet
werden."
Quelle:http://www.quality.de/lexikon